TOP 1) - Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 Absatz 1 GemO Frau Berthold von der Verbandsgemeindeverwaltung wurde zur Schriftführerin bestellt.
TOP 2) - Beratung und Beschlussfassung über eine Beantragung eineGenehmigung für eine Bannerfahne Zum Verbandsgemeindeweinfest 2006 sollen neue Fahnen bestellt werden. Die Fahnen sind rot/weiß und tragen im oberen Drittel das Partenheimer Wappen. Die Größe der Fahnen beträgt ca. 0,90 m Breite und ca. 2,10 m Länge. Da ein Preis von etwa 35 - 38 Euro pro Fahne erzielt werden soll, sind 45 - 55 Fahnenbestellungen erforderlich. Alle Partenheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger werden gebeten, zum VG-Weinfest 2006 Fahnen zu bestellen. Die verbindlichen Bestellungen können während der Sprechstunden oder durch entsprechende schriftliche Erklärung erfolgen. Der Ortsgemeinderat Partenheim beschließt einstimmig die Beantragung und Genehmigung einer Bannerfahne für die Ortsgemeinde Partenheim mit folgenden Farben: linke Seite - rot, rechte Seite - weiß, im oberen Drittel soll das genehmigte Partenheimer Wappen gezeigt werden.
TOP 3) - Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einesFestplatzverteilers Die Stromversorgung für Feste und Veranstaltungen an der Weed ist technisch nicht mehr einwandfrei. Die außen am alten Gerätehaus angebrachte Versorgung entspricht nicht mehr den Vorschriften. Eine Instandsetzung und Verlegung dieser Anlage ins Innere des Gebäudes verursacht vergleichbare Kosten. Im Haushalt stehen 3.300,00 Euro zur Verfügung. Die Ortsgemeinde Partenheim beschließt einstimmig die Anschaffung eines Festplatz-verteilers gemäß Angebot zum Preis von 2.500,00 Euro netto.
TOP 4) - Beratung und Beschlussfassung über die Friedhofssatzung der OGPartenheim RM Runkel bemerkte, dass „§ 14 Rasengräber", der in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde, nicht eingefügt wurde. Der Ortsgemeinderat Partenheim beschließt einstimmig, den „ § 14 Rasengräber" in die Friedhofssatzung einzufügen. Es soll eine Definition der Rasengräber erfolgen und diese sollen ausschließlich - von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Die restlichen §§ folgen dementsprechend. Die ergänzte Friedhofssatzung soll bis zur nächsten Ortsgemeinderatssitzung zugestellt werden.
TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung vonFriedhofsgebühren der OG Partenheim Ortsbürgermeister Ruch erklärte, dass „VII Genehmigung/Verwaltungsgebühren, Nr. 2. Die Gebühren für die Genehmigung gewerblicher Arbeiten auf dem Friedhof betragen 35,00 €", restlos entfällt. Der Ortsgemeinderat Partenheim beschließt die geänderte Anlage der Friedhofsgebührensatzung mit 9 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung.
TOP 6) - BeratungundBeschlussfassungüberdenNeubaueinesRasensportplatzes hier: Grundsatzbeschluss, Zuschussantrag Die Ortsgemeinde Partenheim ist im Rahmen der Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen auf. den 2. Platz im Jahresförderungsplan vorgerückt. Die vorgesehenen Sanierungs- / Neubaumaßnahmen des Sportplatzes müssen nun in einen konkreten Zuschussantrag eingebracht werden und über die VG an Kreis, ADD und Land vorgelegt werden. Die SGP legt hierzu die Beschreibung der geplanten Maßnahmen einschließlich der voraussichtlichen Kosten vor. Der Ortsgemeinderat Partenheim beschließt einstimmig, den vorliegenden Antrag zur Sportplatzerneuerung einschließlich der entstehenden Kosten als Zuschussantrag den Bewilligungsstellen vorzulegen.
TOP 7) - BeratungundBeschlussfassungzurAufstellungeinesBebauungsplanes „Hinter dem Dorf, Teil IV" Die Ratsmitglieder Wingert und Seebold verlassen wegen Ausschließungsgründen den Sitzungssaal. Die Eigentümergemeinschaft beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel einer Wohnbebauung und den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Regelung der Planung, Erschließung und Oberflächen-wasserbeseitigung in dem Gebiet „Hinter dem Dorf, Teil IV". RM Stahl machte den Vorschlag, den Beschlussvorschlag dahingehen zu ergänzen, dass die Eigentümergemeinschaft die Kosten der Aufstellung des Bebauungsplanes trägt. Beschlussvorschlag: a) Der Ortsgemeinderat Partenheim beschließt auf Antrag der Eigentümergemeinschaft der Grundstücke die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel einer Wohnbebauung. b) Der städtebauliche Vertrag zur Regelung der Planungskosten, Erschließung, Bodenordnung, Oberflächenwasserbeseitigung usw. ist alsbald abzuschließen. c) Der Ortsgemeinderat Partenheim beschließt, dass die Ortsgemeinde als Grundstückseigentümer der Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes beitritt. d) Die Eigentümergemeinschaft trägt die Kosten der Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Ortsgemeinderat stimmt der Beschlussvorlage, einschließlich d), einstimmig zu.
TOP 8) - BeratungundBeschlussfassung über die Erweiterung der Erdverkabelung der Stromversorgung und Austausch der Überspannungsleuchten in der Vordergasse Die Stromversorgung der Vordergasse wird von Dachständern auf Erdkabel umgestellt. Hierbei werden auch die vorhandenen Überspannungsleuchten durch Mastleuchten ersetzt. Der Bauausschuss hat die vorgegebenen Standorte überprüft. Zum Angebot kommt mit rund 750,00 Euro die Beleuchtung (Stromanschluss) des Buswartehäuschens hinzu. Im Haushalt sind noch ca.10.000,00 Euro verfügbar. Der Ortsgemeinderat Partenheim beschließt einstimmig ,die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Vordergasse gemäß dem Angebot des EWR zum Preis von 8500,00 Euro.
TOP 9) – Abschluss von Stromlieferungsverträgen zum 01.01.2007 hier: Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung des Gemeinde -und Städtebundes Beschlussvorlage: 1. Der Ortsgemeinderat Partenheim nimmt die Information des Gemeinde- und Städtebundes zur Kenntnis. 2. Der Strombezug ab dem Jahr 2007 wird für die Abnahmestelle der Verbandsgemeinde öffentlich ausgeschrieben. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung des Strombedarfs aller Abnahmesteilen zum 01 zu beauftragen. 3. Nach Auswertung der vorgelegten Angebote durch das beauftragte Fachbüro wird ein dazu eingerichtetes Gremium ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist durch den Werkleiter, Herrn Stein, in diesem Gremium vertreten. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Ortsgemeinderat Partenheim stimmt der Beschlussvorlage über den Abschluss von Stromlieferungsverträgen einstimmig zu.
TOP 11) - Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Hebesatzes, der Grundsteuer B Leistungsschwache Ortsgemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes (Bedarfszuweisungen) nach der Verwaltungsvorschrift VV Nr. 2.1.2.1 vom 02.07.2004) erhalten. Bewilligungsvoraussetzung ist u. a., dass der unabweisbare Fehlbetrag mehr als 5 v.H. der Gesamtsolleinnahmen des Verwaltungshaushaltes beträgt und die Gemeinde die eigenen Einnamemöglichkeiten angemessen ausgeschöpft. Von einer angemes-senen Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten wird ausgegangen, wenn die Ortsgemeinde folgende Werte bei den Realsteuer-hebesätzen nicht unterschreitet: Grundsteuer A: 280 v.H., Grundsteuer B: 320 v.H., Gewerbesteuer: 350 v.H.. Die Ortsgemeinde Partenheim unterschreitet bei der Grundsteuer B (317 v.H.) den vom Land geforderten Realsteuerhebesatz. Bei der Grundsteuer A (Hebesatz 269 v.H.) und bei der Gewerbesteuer (Hebesatz 352 v. H.) ist diese Voraussetzung erfüllt. Folglich ist der Ortsgemeinde zu empfehlen, den Hebesatz der Gründsteuer B anzupassen, um somit. bei einer evt. Antragstellung eines Bedarfzuweisungsantrages und anderer Förderungsanträge die Voraussetzungen erfüllen zu können. Der Ortsgemeinderat Partenheim beschließt einstimmig, den derzeitigen Hebesatz von 317 v. H. ab dem Haushaltsjahr 2006 auf 320 v. H. zu erhöhen.
TOP 12) - Mitteilungen und Anfragen Mitteilungen des Bürgermeisters: • Es besteht ein Mangel in der St Georgenhalle: Ein Kind hat sich an vorstehenden Nägeln an den Seitenwänden verletzt. • Am Kindergarten wurde ein Zaun im Wert von 1.700 Euro aufgestellt • Die Firma Schramm wird einen Profilzylinder für das Garagentor in der St. Georgenhalle mit 35 Schlüsseln liefern. • Die Gemeinde Partenheim hat von einer Jugendhilfeeinrichtung einen Helfer zugewiesen bekommen. Die Arbeitszeit beträgt 15 - 30 Stunden pro Woche und er bekommt 1,50 Euro pro Stunde. Ortsbürgermeister Ruch teilte mit, dass er für diesen Helfer Arbeitskleidung angeschafft hat. • Der Metzger im Haus hat mitgeteilt, dass er Ende Januar den Verkaufsladen schließen muss. Man könnte in dem Gebäude eine größere Verkaufsfläche schaffen und etwas anderes anbieten. • Für das Jahr 2006 erfolgten von der Verbandsgemeinde die ersten Steuereinschätzungen. • Die angefragten Teilbereiche des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Gewässerunterhaltung wurden geprüft und die Indikatoren wurden eingetragen. • Von 07.12.2005 _bis 06.02.2006 kann man eine Reservierung für die Domain httpalwww.partenheim.eu/ beantragen. Die Kosten für die Anmeldung belaufen sich auf etwa 300 - 400 Euro und die laufenden Kosten müssen getragen werden. Das Angebot des deutschen Städte- und Gemeindebund liegt der Niederschrift als Anlage bei. • Die Verbandsgemeinde bittet die Ortsgemeinden Material für eine postgeschichtliche Ausstellung zur Verfügung zu stellen. • Das Buswartehäuschen wurde bestellt und der Fundamentplan ist vorhanden. 6000 Euro stehen noch als Haushaltsausgaberest zur Verfügung.
Anfragen • RM Seebold regte an, bezüglich der Vielzahl von Einbrüchen in öffentliche Gebäude ein neues Schloss für die Rathaustür zu bestellen. • RM Stahl fragte an, wann die Fenster- und Türeninstandsetzung im Jugendraum erfolgt. Ortsbürgermeister Ruch antwortete, dass dies in den nächsten Tagen geschieht.
Zuhörer: • Ein Zuschauer fragt an, ob die Verbandsgemeinde oder die Ortsgemeinde die Genehmigungsgebühren für die Aufstellung eines Grabsteines bekommt. Ortsbürgermeister Ruch antwortete, dass die Gebühren für die Einfassung von Grabsteinen an die Ortsgemeinde gehen.