TOP 1) - Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 Absatz 1 GemO Zum Schriftführer wurde Hermann Ruch bestellt.
TOP 2) Einwohnerfragestunde Es lagen keine Anfragen vor, auch die anwesenden Zuhörer stellten keine Fragen.
TOP 3)- neu Niederschrift der 26 Ratssitzung RM Wingert beanstandete den Top "Anfragen". Er bittet um folgende Ergänzung: RM Wingert fragte nach, wann mit einer Beantwortung der schriftlichen Anfragen vom Dezember 2006 zu rechnen sei. Ortsbürgermeister Ruch erklärte hierzu, er habe diese Anfragen in der Ratssitzung beantwortet, in der RM Wingert gefehlt habe. Der OG - Rat beschließt einstimmig diese Ergänzung der Niederschrift.
TOP 4)Nachwahlen zu Ausschüssen Die RM Töpel und Gehret haben ihr Mandat niedergelegt, Nachrücker sind Mohamed Khabbazeh und Birgit Hummel-Gries. Einstimmig beschließt der Rat folgende Um- bzw. Neubesetzung in folgenden Ausschüssen: Haupt- und Finanzausschuss: Markus Freund Birgit Hummel-Gries Jugend, Familie, Sport und Kultur: Mahamed Khabbazeh Bernd Seebold
TOP 5)Beschluss der 1 . Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Einstimmig beschließt der OG-Rat die 1. Änderung der Hauptsatzung. Die Änderungssatzung ist der Niederschrift beigefügt.
TOP 6) Beschluss der Hebesätze und des Verrechnungssatzes Weinbergshut Bei 1 Enthaltung beschließt der OG-Rat die bisherigen Hebesätze, der Beitrag für die Weinbergshut wird auf 0,25 €/ar festgelegt.
TOP 7) Beschluss der Hallenordnung und Gebührenordnung Der vorgelegte Entwurf einer neuen Hallenordnung ist noch nicht abschließend im HFA beraten Der OG-Rat beschließt bei 1 Enthaltung : Die bestehende Hallenordnung soll ergänzt werden um ein absolutes Rauchverbot, die rauchdichten Türen dürfen nicht verkeilt werden und die Fluchttüren dürfen nicht blockiert werden.
TOP 7) Mitteilungen und Anfragen RM Deutschmann fragt nach dem beschädigten Blumenkasten in der Heerstraße. Der Vorgang wurde mit der Straßenmeisterei besprochen, der Pfosten mit Blumenkasten hat keine Genehmigung. RM Deutschmann sagt, das es eine Genehmigung gäbe, er stellt sie der OG zur Verfügung.
Der Mauerschaden in der Gaßpforte, einschließlich einer Vermessung wird von der VG bearbeitet.