TOP 01) Bestellung eines/r Schriftführers gemäß §41 (1) GemO Frau Finkenauer von der Verbandsgemeindeverwaltung wurde zur Schriftführerin bestellt.
TOP 02)Beratung und Beschlussfassung über die Niederschriften 30.,32. und 33. Sitzung des Ortsgemeinderates Niederschrift 30. Sitzung (30.04.2008) - Beigeordnete Prinzler monierte, dass sie die Niederschrift dreimal erhalten hat: - am 23.07.2008 ohne Unterschriften - etwa eine Woche später mit der Unterschrift des Vorsitzenden - in der letzten Novemberwoche nochmals nur mit Unterschrift des Vorsitzenden - RM Stahl erfragte die Notwendigkeit der Information an die Kreisverwal-tung wegen der Nichtunterzeichnung einer Niederschrift durch den Schriftführer. - RM F. Runkel - TOP 25 (nichtöffentlich) Mitteilungen und Anfragen - ein dort aufgeführtes Schreiben der Kreisverwaltung -Kommunalaufsicht- (als Anlage beigefügt) - fehlt
Niederschrift 32 Sitzung (04.08.2008) RM F. Runkel - auch hier fehlen die Anlagen.
Niederschrift 33 Sitzung (26.08.2008): Keine Beanstandungen
Die Frage, ob die Beschlüsse bei fehlender Beschlussfassung zur Niederschrift (die Niederschrift tritt dann auch nicht in Kraft) auch nicht umgesetzt werden, wurde von Herrn Greb verneint. Bei eindeutiger Beschlussfassung werden die Beschlüsse umgehend an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet und bearbeitet. Die Abstimmung über die Niederschrift der 30. Sitzung wurde vertagt. Abstimmung zu den Niederschriften der 32. und 33. Sitzung - 9 Ja-Stimmen, 3 NeinStimmen, 1 Enthaltung
TOP 03) Beratung und Beschlussfassung über Bebauungsplan „St. Georgen" a) Würdigung der Anregungen aus der erneuten (verkürzten) Offenlage und der Beteiligung der Behörden und Träger; öffentlicher Belange. b) Satzungsbeschluss Gemäß § 22 GemO nahm zu diesem Top das RM Wingert im Zuschauerraum Platz. Der Vorsitzende erläuterte die Beratung im Bauausschuss - hier wurden als Empfehlungsbeschuss die Bedenken der Landwirtschaftskammer zurückgewiesen. a) Siehe Beschlussvorlage Planungsbüro Dörhöfer (Anlage Niederschrift)
b) Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 24 GemO und § 88 LBauO als Satzung beschlossen Abstimmung: einstimmig zugestimmt
TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Neubaugebiet „Sankt Georgen" Der Vorsitzende erteilte Herrn Greb das Wort. Dieser erläuterte, warum zum ursprünglichen Städtebaulichen Vertrag nun ein Erschließungsvertrag mit den Eigentümern abgeschlossen werden muss. Herr Dörhöfer beantwortete die Frage nach dem Baubeginn mit dem Eingang der wasserrechtlichen Erlaubnis der SGD Süd - frühestens im Frühjahr 2009. RM Stahl erbat Kopien der beiden Verträge (Städtebaulicher Vertrag/ Erschließungsvertrag) je einmal für die Fraktionen. Dem Abschluss eines Erschließungsvertrages wurde einstimmig zugestimmt. RM Wingert nahm wieder an der Sitzung teil.
TOP 05) Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung des Bebauungsplanes „An der Mauer" (Erschließung) Herr Dörhöfer verließ den Sitzungssaal. Es lag ein Honorarangebot des Büro Dörhöfer für - Objektplanung (Verkehrsanlagen) in Höhe von 5.753,42 € und - Vermessungstechnische Leistungen (Bestandsaufnahme) in Höhe von 1249,50 € vor. Die RM'er Stahl und Freitag regten an, dass mit dem Büro Dörhöfer verhandelt werden soll, wie durch Eigenleistung das Honorar (Kostenermittlung) verringert werden kann. Der Vergabe und ergänzenden Anregung wurde einstimmig zugestimmt. Herr Dörhöfer nahm wieder an der Sitzung teil.
TOP 06 a)Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung der Maßnahmen zur Bebauung des Geländes „An der Heerstraße" Es lag ein Schreiben der Herren Schettle, Merzig und Gleser, Beckingen vor, in dem sie nochmals ihr Interesse an der Aufstellung eines Bebauungsplanes bekundeten. Herr Dörhöfer führte aus, dass das Baugebiet als Mischgebiet ausgewiesen werden kann, da ein örtlicher Gewerbetreibender für die dortige Ansiedlung gewonnen werden konnte. Es wurde festgestellt, dass bislang nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst war und als Grundlage zur weiteren Aufstellung ein Städtebaulicher Vertrag (wegen der Kostenübernahme) abgeschossen werden muss. Die Verbandsgemeinde soll außerdem einen Erschließungsvertrag ausarbeiten. Es wurde einstimmig beschlossen, den Vorgang zur Beratung an den Bauausschuss zu verweisen.
TOP 06 b) Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Erweiterung der Ortsdurchfahrt Partenheim Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Worms beabsichtigt die Ortsdurchfahrtsgrenzen (Erschließungsbereich/ Verknüpfungsbereich) im Zuge der L 413 in Partenheim zu ändern. Die Ortsgemeinde wurde gebeten, der vorgesehenen Festsetzung nach § 12 Absatz 7 LStrG zuzustimmen. Nachdem die offenen Fragen von Herrn Dörhöfer und Herrn Greb beantwortet waren, wurde der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen einstimmig zugestimmt.
TOP07)Beratung und Beschlussfassung über einen Pachtvertrag zwischen WVR GmbH und der Ortsgemeinde Partenheim in Bezug auf den stillgelegten Hochwasserbehälter sowie das zugehörige Grundstück Die Wasserversorgung Rheinhessen GmbH bietet erneut den alten Hochbehälter Und das Behältergrundstück zum Kauf an. Gegebenenfalls käme auch eine kostenlose Verpachtung in Frage. RM Stahl schlug vor, mit Spenden der Vereine den Kaufpreis zu finanzieren um das Grundstück als Grillplatz zu nutzen. Er stellte den Antrag, das Grundstück zum Angebotspreis vom 22.03.2007 zu kaufen. Die Meinungen bezüglich Kauf / Pacht sowie Unterhaltungskosten wurden ausgetauscht. Danach wurde der Grundstückskauf mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltung beschlossen.
TOP 08) Beratung und Beschlussfassung über die Fertigstellung der funktionsfähigen Beregnungsanlage für den Kunstrasenplatz Gemäß Beschlussvorlage der Verbandsgemeinde wurde der Beauftragung der Firma Polytan - GmbH zu einem Gesamtpreis von 7.927,31 € brutto sowie ca. 1000,00 € für de Erdarbeiten zur betriebsbereiten Fertigstellung der Beregnungsanlage für den neu hergestellten Kunstrasenplatz einstimmig zugestimmt.
TOP 09) Nutzungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Partenheim und der Sportgemeinde Partenheim für die Sportanlage Gemäß § 22 GemO nahm zu diesem Top die RM'er Stahl und Repovs im Zuschauerraum platz. Zwischen der Ortsgemeinde Partenheim und der Sportgemeinde 1898 Partenheim e.V. muss ein neuer Nutzungsvertrag für die Sportanlage abgeschlossen werden. Hierzu sind Änderungen in den § 5 und 10 erforderlich. Dem geänderten Nutzungsvertrag wird, unter dem Vorbehalt der vorherigen positiven Prüfung der Verbandsgemeinde, mit 1 Enthaltung und 10 Ja-Stimmen zugestimmt.
TOP 10) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Technikgebäudes am Sportplatz Der Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Technikgebäudes am Sportplatz durch die Sportgemeinde 1898 Partenheim e. V. Wurde einstimmig zugestimmt.
TOP11) Gestattungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Partenheim und der Sportgemeinde 1898 Partenheim e.V.. für die Errichtung und den Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf dem „Technik- und Gerätehaus" der Sportanlage Die Ortsgemeinde Partenheim gestattet der Sportgemeinde 1898 Partenheim e.V. den Bau einer Fotovoltaikanlage auf dem „Technik- und Gerätehaus". Die weitere Vertragsgestaltung, außer § 1‚ erfolgt in Anlehnung des Vertrages der Verbandsgemeinde mit der Firma pro solar in Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten. Abstimmung: einstimmig zugestimmt Die RM`er Stahl und Repovs nehmen wieder an der Sitzung teil.
TOP12) Beratung und Beschlussfassung über einen Hausanschluss „Strom für das Technikgebäude am Sportplatz. RM Stahl erläuterte kurz die Notwendigkeit, die Kosten werden ca. 1.200,00 € betragen. Die Kosten hierfür übernimmt die Sportgemeinde. Der Beauftragung zur Herstellung eines Hausanschlusses „Strom" wurde einstimmig zugestimmt.
TOP13) Beratung und Beschlussfassung über einen Hausanschluss „Wasser und Abwasser“ für das Technikgebäude am Sportplatz. RM Stahl erläuterte auch hier kurz die Notwendigkeit, die Kosten werden ca. 3.500,00 € betragen. Der Beauftragung zur Herstellung eines Hausanschlusses „Wasser -und Abwasser" wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 14) Information über die Akteneinsicht „Brandschaden St. Georgenhalle" Am 25.09.2008 fand der Termin zur Akteneinsicht statt. Es nahmen Frau Prinzler, Herr Stahl, Herr Frank Runkel für die Ortsgemeinde Partenheim sowie Herr Meyer von der Verbandsgemeinde teil. Beigeordnete Prinzler führte hierzu aus, dass insgesamt 75000,00 € zur Verfügung stehen, bisher rund 127000,00 € ausgegeben wurden. Verschiedene Ausgaben sind anders zu verbuchen oder es ist zu klären ob eventuell eine Gewährleistung besteht. Herr Ruch soll Herrn Meyer eine Stellungnahme abgeben.
TOP 15) Nässeschäden St. Georgenhalle und Einsegnungshalle Die Freilegung der Mauern zur Feststellung der Ursachen - ohne Beseitigung des Schadens - wird voraussichtlich für die Aussegnungshalle ca. 2.300,00 € und die St. Georgenhalle ca.13.000,00 € kosten. Es sollte eine Ausschreibung durchgeführt werden.
TOP 16) Beratung und Beschlussfassung über einen Internetanschluss für den Jugendraum Kabel Deutschland bietet die komplette Flatrate zum Preis von 29,95 € an, man sollte deshalb von Telekom zu Kabel Deutschland wechseln. Zuerst muss jedoch geklärt werden, ob dieses Angebot auch für öffentliche Einrichtungen gültig ist. Weiterhin sind nur Telefongespräche ins Festnetz freizugeben (Handy-, 0190-er Nummern etc. sind zu sperren). Der Einrichtung eines Internetanschlusses für den Jugendraum wird einstimmig zugestimmt.
TOP 17) Antrag der Wählergruppe Runkel vom 26.08.2008 a) Stellungnahme des Ortsbürgermeisters in Bezug auf die Nichtentlastung durch den Ortsgemeinderat in der Sitzung am 14.04.2008 b) Beratung und Beschlussfassung aber die Entlastung des Ortsbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2006 RM F. Runkel begründet den Antrag mit § 3 Absatz 5 GemO, demnach auf Antrag eines Viertels der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder oder einer Fraktion eine Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen ist.
Zu a) Herr F. Runkel begründet die Nichtentlastung des Ortsbürgermeister für das Haushaltsjahr 2006 mit der Auftragsvergabe verschiedener Maßnahmen (Fundament Buswartehalle, Streichung Zuschuss VG - 1..300,00 € für Buswartehalle, Reparatur der Tore in der St.Georgenhalle, Gutachten Außengebietsentwässerung und Vergabe Wasserführender Weg) und bat den Ortsbürgermeister um Stellungnahme. Ortsbürgermeister Ruch vertrat die Meinung, dass die Nichtentlastung rechtswidrig sei. Zur Auftragsvergabe des Gutachtens Entwässerung räumte er das Versäumnis der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat ein, die anderen Maßnahmen seien Geschäfte der laufenden 'Verwaltung bzw. sei Gefahr in Verzug gewesen. Weiterhin sei die Verweigerung der Entlastung ein schwerwiegender Verstoß gegen das Haushaltrecht. Herr Greb erläuterte hierzu, der Ortsgemeinde sei ein Schaden entstanden, weil eine Versicherungsleistung nur für die Wiederherstellung des ursprünglichen Häuschens vereinbart war. Diese Leistungen konnten nicht auf die Kosten für den Bau des neuen Häuschens angerechnet werden.
Zu b) Der Ortsbürgermeister nimmt m Zuschauerraum platz und RM Hirschenkrämer übernimmt den Vorsitz. Die Entlastung des Ortsbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2006 wurde mit 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt. Es wurde kurz darüber diskutiert, den Rest der Tagesordnung zu vertagen (22.33 Uhr). Die Tagesordnungspunkte 17) und 18) wurden einstimmig vertagt.
TOP 18) Antrag der Wählergruppe Runkel vom 26.08.2008: Stellungnahme des Ortsbürgermeisters in Bezug auf die Beratung über die Zusammenarbeit des Ortsbürgermeisters mit dem Ortsgemeinderat im Rahmen der Geschäftsordnung aus der 30. Sitzung vom 20.04.2008 RM F. Runkel begründet den Antrag mit § 34 Absatz 5 GemO. Er bat den Vorsitzenden um eine Stellungnahme zur Streichung des Punkt b) dieses Antrages. Dieser begründet das Vorgehen mit der Aussage, dieser Punkt sei nicht im Ortsgemeinderat zu behandeln. Die RM"er Stahl, Schrauth, Hirschenkrämer sowie die Beigeordneten Prinzler und Freund verlassen die Sitzung. Der Vorsitzende unterbricht um 22.43 Uhr für 5 Minuten die Sitzung.
TOP 19) Antrag der Wählergruppe Runkel vom 26.08.2008: Beratung und Beschlussfassung über eine Akteneinsicht in Bezug auf die Abrechnung der Maßnahme der 1250-Jahr-Feier der Ortsgemeinde Partenheim RM F. Runkel begründet auch diesen Antrag mit § 34 Absatz 5 GemO. Mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen wurde beschlossen, die Akteneinsicht mit dem Rechnungsprüfungsausschuss, den Fraktionsvorsitzenden, den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister durchzuführen. Ein Termin ist noch festzulegen.
TOP 20) Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung der Akteneinsicht „Wasserführender Weg" vom 12.07.2007 RM F. Runkel merkte an, dass es seit März 2003 - Ereignis „Schlammlawine" - die Maßnahme „Wasserführender Weg" gibt. Ein erster Antrag auf Akteneinsicht war am 15.12.2006 gestellt und im Sommer 2007 im Rathaus der Ortsgemeinde erfolgt. Der Vorsitzende schlug vor, einen Termin bei der Verbandsgemeinde, mit Herrn Greb, zu vereinbaren. Dieser teilte mit, dass bei der Verbandsgemeinde keine Akte vorhanden sei, Herr Ruch ohne Mitwirkung der Verbandsgemeinde die Firma Lang mit der Ausführung beauftragt hatte und Rechnungen auch ohne Ratsbeschluss zu zahlen seien. Keine Beschlussfassung.
Es wurde einstimmig beschlossen, die Tagesordnungspunkte 21- 23 zu vertagen.